Prüfung Erwachsene - Vorbereitung

Nach der Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verbandes e.V. beträgt bei Jugendlichen und Erwachsenen die minimale Vorbereitungszeit bis zur nächsten Prüfung im SHOTOKAN KARATE - DO:

- Prüfung zum 9. KYU : keine Wartezeit nach Ausstellung des Mitgliedsausweises,
- Prüfung zum 8. KYU : mindestens 3 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 7. KYU : mindestens 3 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 6. KYU : mindestens 3 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 5. KYU : mindestens 4 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 4. KYU : mindestens 4 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 3. KYU : mindestens 4 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 2. KYU : mindestens 4 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 1. KYU : mindestens 4 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 1. DAN : mindestens 12 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung,
- Prüfung zum 2. DAN : mindestens 24 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
- Prüfung zum 3. DAN : mindestens 36 Monate ununterbrochene Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung.

Eine Unterschreitung der minimalen Vorbereitungszeiten bis zur nächsten Prüfung für Erwachsene ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Den minimalen Vorbereitungszeiten bis zur nächsten Prüfung für Erwachsene liegt ein ununterbrochenes Training des SHOTOKAN KARATE - DO von mindestens 2 Wochenabenden à 1.5 Stunden zugrunde. Sollte das regelmäßige, zweimalige Training des SHOTOKAN KARATE - DO pro Woche durch Krankheit oder Urlaub unterbrochen werden müssen, so verlängert sich die minimale Vorbereitungszeit bis zur nächsten Prüfung für Erwachsene mindestens um die entsprechende Zeitspanne.

Ein Unterschreiten der minimalen Vorbereitungszeit bis zur nächsten Prüfung für Erwachsene muß zu einer - auch nachträglichen - Ungültigkeitserklärung der Prüfung führen.

Eine nicht bestandene Prüfung bei Erwachsenen kann erst frühestens nach einem Monat wiederholt werden.