Die Prüfungsordnung des DKV

Die Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verbandes e.V. gliedert die Trainingsinhalte in der Entwicklung eines KARATEKA vom Anfänger bis zum Meister und die Prüfungskriterien zu den verschiedenen KYU- und DANgraden. Durch langfristiges und beständiges Training soll der Übende, gleichzeitig mit der körperlichen Ausbildung, den verantwortungsbewußten Umgang mit dem Partner im SHOTOKAN KARATE - DO erlernen. Dazu dienen die Regeln und die Etikette des DO, die unverzichtbarer Bestandteil des traditionellen SHOTOKAN KARATE - DO und auch der Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verbandes e.V. sind.

Die unterschiedlichen Übungsformen von KIHON, KUMITE und KATA sollen dem KARATEKA eine solide Ausgangsbasis für das breite Spektrum des SHOTOKAN KARATE - DO bieten.

Die Selbstverteidigung ist ein natürlicher Bestandteil des SHOTOKAN KARATE - DO. Das Erlernen dieser Kampfkunst soll den KARATEKA zur Selbstbehauptung und zur Selbstverteidigung befähigen. Dieses Lernziel muß bei der Ausbildung berücksichtigt werden. Es ist jedoch nicht als zu prüfender Teil in die Prüfungsordnung aufgenommen worden.

Die Prüfungsordnung ist in vier Gruppen aufgeteilt.

- Unterstufe (9. - 7. KYU)
- Mittelstufe (6. - 4. KYU)
- Oberstufe (3. - 1. KYU)
- DAN Grade

Außerdem enthält sie einige grundsätzliche Bemerkungen.
In jeder Gruppe sollen besondere Schwerpunkte in der Ausbildung gesetzt werden.

Unterstufe

- In der Unterstufe erlernt der KARATEKA die Grundform der einzelnen Techniken. Den Abschluß dieser Stufe bildet der 7. KYU, der dem Übergang zur Mittelstufe vorbereiten soll.

- Im KIHON soll vor allem auf einen sicheren Stand, korrekte Techniken und große Ausholbewegungen geachtet werden. Die aufrechte Haltung des Oberkörpers ist ein wichtiges Merkmal. Bei einer Prüfung zum 7. KYU muß der KARATEKA bereits Ansätze von innerer und äußerer Spannung zeigen.

- Im KUMITE ist die kontrollierte Ausführung der Techniken und die richtige Distanz der beiden Partner zueinander besonders zu beachten.

- In der KATA sind sowohl korrekte Abläufe, die bei der Prüfung zum 7. KYU bereits Rhythmus erkennen lassen sollen, als auch ein Verständnis der Hintergründe der Techniken aus der gezeigten KATA gefordert.

Mittelstufe

- Die Grundtechniken, die im KIHON jetzt häufig in Kombination gezeigt werden, sollen sich von der Grundform zur Feinform entwickeln.

- Bei der Ausführung der Kombinationen ist es wichtig, daß sich die Qualität der Einzeltechnik nicht verschlechtern darf. Besonderer Wert wird auf die Merkmale Bewegungsrhythmus, bewußter Hüfteinsatz, Standfestigkeit, Atemtechnik und KIME gelegt.

- Im KUMITE müssen sich die technischen Fertigkeiten in Bewegungsvielfalt, Kampfgeist und Kontrolle ausdrücken.

- Der Respekt vor der Gesundheit des Partners ist einer der Eckpfeiler des fortgeschrittenen KARATEKA im SHOTOKAN KARATE - DO!

- In der KATA soll sich das fortgeschrittene Können des KARATEKA sowohl im Verständnis (BUNKAI) als auch in der Flüssigkeit (Rhythmus) des Vortrages zeigen. Alle bis zu der jeweiligen Graduierung erlernten KATA gehören in der Mittelstufe mit zum Prüfungsinhalt.

Oberstufe

- Das KIHON der Oberstufe zeichnet sich durch eine Vielzahl von schwierigen Kombinationen aus. Dabei sind Qualität in den Einzeltechniken, Rhythmus in den Verbindungen, Standfestigkeit und nicht zuletzt Ausdauer zu zeigen.

- Das KIHON spiegelt den Fleiß und die Intensität des Trainings des KARATEKA wieder.

- Im KUMITE wird sowohl das JIYU - IPPON - KUMITE als auch der freie Kampf (JIYU - KUMITE) geprüft. Beides stellt höchste Anforderungen an den KARATEKA. Nur wer saubere Techniken mit Kampfgeist und Kontrolle paart, erfüllt die hier gestellten Anforderungen. Sieg oder Niederlage ist beim JIYU - KUMITE nicht prüfungsentscheidend.

- In der KATA und im BUNKAI muß der KARATEKA ein fortgeschrittenes Verständnis des Zusammenhangs von KATA und sinnvollen Anwendungen zeigen können. Alle bis zu der jeweiligen Graduierung erlernten KATA gehören in der Oberstufe mit zum Prüfungsprogramm.

DAN Grade

- Für die meisten KARATEKA ist am Anfang das Erreichen des 1. DAN das Hauptziel ihrer Entwicklung im SHOTOKAN KARATE - DO.

- Bezogen auf die innere Reife, die sich auch in den Techniken ausdrückt, führt der KARATEKA aber seine Ausbildung fort. Erlaubt eine Prüferin oder ein Prüfer eine Graduierung ohne diese innere Reife, so dient dies weder dem KARATEKA noch dem SHOTOKAN KARATE - DO.

- In allen Prüfungsteilen muß der KARATEKA eine vorbildliche Ausführung zeigen können, um sich als Meister gegenüber den Schülern deutlich zu unterscheiden.

- Dies drückt sich auch in dem schwindenden Anteil praktischer Prüfungsteile der höheren DANgrade aus. Es gilt uneingeschränkt:

- Dan sein, heißt Vorbild sein!

Grundsätzliche Bemerkungen

Die folgenden grundsätzlichen Bemerkungen sind bei allen Prüfungen zu beachten:

KIHON

Alle Fußechniken werden, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist, JODAN ausgeführt. Dabei sind die körperlichen und altersbedingten Gegebenheiten zu berücksichtigen und dadurch Ausführungen in einer anderen Stufe möglich.
Alle Armtechniken werden, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist, CHUDAN ausgeführt.
Techniken und Kombinationen werden, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist, fünfmal gezeigt.
Die Ausführung der Techniken richtet sich nach dem Buch "KARATE - DO" von M. Nakayama.

Partnerübungen zum Freikampf

Die Angriffe sind jeweils dreimal aus HIDARI - KAMAE (Ausgangsstellung, linkes Bein vorne) und dreimal aus MIGI - KAMAE (Ausgangsstellung, rechtes Bein vorne) auszuführen.
Die Angriffe sollten möglichst aus der Bewegung erfolgen.
Der Angreifer muß jedes Mal die Angriffstechnik und die Angriffsstufe ansagen.

Sonstiges

Das Hinzuziehen einer Kampfrichterin oder eines Kampfrichters beim JIYU - KUMITE darf nur ordnenden Charakter haben, die Punktevergabe steht nicht im Vordergrund.
Sowohl der ausrichtende Verein als auch die Prüferin oder der Prüfer haben für einen "würdigen" Rahmen bei einer Prüfung zu sorgen (Kleidung, Benehmen, Ruhe usw.).