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Über die Aufnahme in SHIROKUMA BERLIN e.V. entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Ausstellung der Mitgliedsbescheinigung und beinhaltet die Mitgliedschaft
- im Deutschen Karate Verband e.V. (DKV), - im Berliner Karate Verband e.V. (BKV), - im Landessportbund Berlin e.V. (LSB) und - in der Sport - Arbeitsgemeinschaft Charlottenburg e.V.
Der Austritt aus SHIROKUMA BERLIN e.V. hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Hierbei ist eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende (31. Dezember) eines Geschäftsjahres einzuhalten.
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